vom 31.3.2007
„Unerträglich und gesundheitsschädlich“
Andreas Grove reicht Dienstaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium Karlsruhe ein
Andreas Grove reicht Dienstaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium Karlsruhe ein
von unserem Redaktionsmitglied
Ulrich Coenen
Ulrich Coenen
Rheinmünster/Sinzheim-Schiftung. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde hat Dr. Andreas Grove ans Regierungspräsidium Karlsruhe geschickt. Der Bürger aus Schiftung beschwert sich über die „Amtsträger, die die Genehmigung für das Fahrsicherheitszentrum am Baden-Airpark zu verantworten haben“.
Ein Sprecher des Regierungspräsidiums erklärte gestern auf Anfrage dieser Zeitung. die Beschwerde sei am Donnerstag eingegangen. „Eine fachliche Prüfung hat natürlich noch nicht stattgefunden“, sagte er. Allerdings ist es durchaus möglich, dass die Karlsruher Behörde die falsche Adresse für diesen Brief ist. „Wir sind nur Dienstaufsichtsbehörde für den Landrat als Person, für alle Mitarbeiter der Kreisverwaltung ist der Landrat selbst zuständig“, hieß es.
Grove reagierte auf diese Information gelassen. „Ich weiß natürlich nicht, wer die Genehmigung unterschrieben hat“, meinte er. „Ich werde aber umgehend eine weitere Dienstaufsichtsbeschwerde in dieser Angelegenheit an den Landrat persönlich richten.“ Die Ziele des Schiftungers sind klar: „Die Betriebsgenehmigung muss zurückgenommen oder unter Auflagen erteilt werden. Nach meiner Ansicht hat das Landratsamt diese Angelegenheit falsch behandelt.“ Im Landratsamt Rastatt weiß man von der Dienstaufsichtsbeschwerde aus Schiftung offiziell noch nichts. „Das Regierungspräsidium hat uns noch nicht informiert“, erklärte eine Sprecherin. „Wir müssen abwarten, was uns vorgeworfen wird.“
In seinem Schreiben an das Regierungspräsidium zitiert Grove die Webseite des Fahrsicherheitszentrums. Dort werde unverblümt mit der "driving experience“ geworben. „So wie sich die Situation seit Mai 2006 darstellt, gehört das Fahrsicherheitszentrum eindeutig zu den genehmigungspflichtigen Anlagen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes“, konstatiert er.
Grove betont, dass er als Schiftunger Bürger und Mitglied der Interessengemeinschaft gegen das Fahrsicherheitszentrum ein vitales Interesse an der Unterbindung des „unerträglichen und gesundheitsschädlichen Motorradlärms“ habe.
Seine Beschwerde erstreckt sich auf den Bereich der immissionsschutzrechtlichen Prüfung der Anlage und auf die Vorgehensweise des Landratsamtes nach Inbetriebnahme. „Angeblich wurden die Amtsträger ebenso von den Lärmwirkungen des Fahrsicherheitszentrums überrascht“. schreibt Grove. „Diese Aussage von zuständigen Amtsträgern hätte umso mehr Maßnahmen zur nachhaltigen Immissionsminderung durch den Betreiber nach sich ziehen müssen.“
Seine Beschwerde erstreckt sich auf den Bereich der immissionsschutzrechtlichen Prüfung der Anlage und auf die Vorgehensweise des Landratsamtes nach Inbetriebnahme. „Angeblich wurden die Amtsträger ebenso von den Lärmwirkungen des Fahrsicherheitszentrums überrascht“. schreibt Grove. „Diese Aussage von zuständigen Amtsträgern hätte umso mehr Maßnahmen zur nachhaltigen Immissionsminderung durch den Betreiber nach sich ziehen müssen.“
Für Grove ist klar: „Bei der immissionschutzrechtlichen Bewertung dieser Rennstrecke, die im wesentlichen impulshaltige Motor-(rad)-Renngeräusche produziert“ ist es geboten, anstatt des Mittelungspegels die Taktmaximalpegel und die Taktmaximal-Mittellungspegel bei der immissionsschutzrechtlichen Prüfung heranzuziehen. Die bloße Verwendung der Mittelungspegel ist in diesem Fall einer stark impulshaltigen und von starken Geräuschspitzen geprägten Schaltquelle irreführend."
Bei der immissionsschutzrechtlichen Prüfung sind nach Ansicht von Grove Defizite erkennbar, „die hei Abwägung aller Interessen eine andere Genehmigungsentscheidung als Folge gehabt hätten.“ Die Konsequenzen sind für den Mann aus Schiftung klar: „Sollten die genehmigenden Amtsträger wirklich vom Betreiber der Anlage über die Immissionswirkung der Anlage getäuscht worden sein, so ist die Einforderung von nachhaltigen Immissionsschutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik, zu denen der Betreiber verpflichtet ist, unterblieben.“
Doch damit nicht genug: „Nach Aussage des Herrn Dr. Peter (Landratsamt Rastatt) schreckte das Landratsamt vor weiteren Maßnahmen des Sofortvollzugs zurück, im Wesentlichen zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen aus Amtshaftpflicht. Dieses Verhalten ist im Sinne des Gemeinwohls und im Sinne der Vermeidung von gesundheitlichen Schäden zum Schutze der Arbeitskraft der Schiftunger und Leiberstunger Bürger nicht hinnehmbar.“
Doch damit nicht genug: „Nach Aussage des Herrn Dr. Peter (Landratsamt Rastatt) schreckte das Landratsamt vor weiteren Maßnahmen des Sofortvollzugs zurück, im Wesentlichen zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen aus Amtshaftpflicht. Dieses Verhalten ist im Sinne des Gemeinwohls und im Sinne der Vermeidung von gesundheitlichen Schäden zum Schutze der Arbeitskraft der Schiftunger und Leiberstunger Bürger nicht hinnehmbar.“