vom 25.7.2008

Beschwerdestelle wird eingerichtet
Absichtserklärung zum Fahrsicherheitszentrum auf dem Baden- Airpark

Rheinmünster (ar). Ein erster Schritt zur besseren Verträglichkeit zwischen den Betreibern des Fahrsicherheitszentrums auf dem Baden Airpark und den vom Lärm geplagten Anwohnern ist getan. Vor wenigen Tagen haben der Zweckverband Söllingen, der Landkreis Rastatt und das Fahrsicherheitszentrum eine gemeinsame Absichtserklärung unterschrieben, wie Verbandsvorsitzender Helmut Pautler in der öffentlichen Verbandsversammlung am Donnerstag bekannt gab.

Mehrfach hätten sich die Betreiber des Fahrsicherheitszentrums im ersten Betriebsjahr 2007 für die Lärmbelästigungen entschuldigen müssen, bemerkte Pautler. Im vergangenen Jahr sei der Betrieb zwar verträglicher geworden, doch sei es weiterhin zu Überschreitungen gekommen wenn auch in überschaubarer Anzahl. Nochmals habe man erfolgreich versucht, außerhalb der gerichtlichen Auseinandersetzung Gespräche aufzunehmen. Man wollte erreichen, dass sich die Betreiber auf ein Maß beschränken, das auch ein vernünftiges Auskommen mit der Nachbarschaft garantiert. Dies habe dazu geführt, dass sich der Zweckverband Söllingen, der Landkreis Rastatt und das Fahrsicherheitszentrum auf eine Absichtserklärung verständigt hätten.

"Ein wichtiger Baustein in dieser Absichtserklärung ist die Unterrichtung der Öffentlichkeit", äußerte Pautler. In diesem Rahmen fand bereits unter der Regie von Landrat Jürgen Bäuerle eine Podiumsdiskussion statt, die im November dieses Jahres wiederholt werden soll.

Abweichend von der bisher erteilten Betriebsgenehmigung darf zukünftig nach dieser Absichtserklärung an Samstagen nur noch bis 17 Uhr (bisher bis 20 Uhr), an Sonntagen ebenfalls nur bis 17 Uhr (bisher bis 18 Uhr) ein Fahrbetrieb mit Kraftfahrzeugen stattfinden. Veranstaltungen mit Motorrädern sollen generell nur noch an maximal 15 Sonntagen pro Jahr durchgeführt werden, wobei der Ablauf von Motorradveranstaltungen auch stärker reglementiert werden soll.

Um die Öffentlichkeit besser vorab zu informieren, soll der für den Parcours geltende Veranstaltungskalender an die Anliegergemeinden versandt werden.

Das Fahrsicherheitszentrum möchte eine Beschwerdestelle einrichten, an die sich Bürgerinnen und Bürger unmittelbar während den Veranstaltungen wenden können, heißt es weiter in der Vereinbarung.

Es wird zugesichert, dass der Ansprechpartner etwaigen Beschwerden unverzüglich nachgeht und etwaige Verstöße abstellt. Vereinbart wurde weiterhin, die Wirksamkeit der Absichterklärung zum 30. September 2008 zu überprüfen.

Für kommendes Jahr beabsichtigen die Unterzeichner der Absichtserklärung, auf der Grundlage der Überprüfung des Fahrbetriebs des Fahrsicherheitszentrums eine öffentlichrechtliche Vereinbarung mit Wirkung zum 1. Januar 2009 abzuschließen. So auch der Wunsch des Zweckverbandes, wie Pautler erklärte.