vom 29.10.2012

Das Baugebiet „Östlich der L 80“ in Leiberstung (nach dem Ortsschild auf der linken Seite) steht schön länger auf der Wunschliste des Ortschaftsrats.
Das Baugebiet „Östlich der L 80“ in Leiberstung (nach dem Ortsschild auf der linken Seite) steht schön länger auf der Wunschliste des Ortschaftsrats.   Foto: Margull
 
Halberstung und Leiberstung: Zwei neue Baugebiete
Sinzheimer Gemeinderat stimmt Erschließung zu / Zwei weitere Areale in Bearbeitung
 
Sinzheim (cri) - In Sinzheim soll die Entwicklung beziehungsweise die Bearbeitung weiterer Baugebietsflächen im kommenden Jahr in Angriff genommen werden: Halberstunger Feld (erster Erschließungsabschnitt) in Halberstung mit etwa zweieinhalb Hektar, "Östlich der L80" in Leiberstung mit gut einem halben Hektar, "Im Niederfeld" - Teilabschnitt und "Dr.-Wolman-Straße" sowie die weitere Bearbeitung der im Zuge des Sanierungsverfahrens "Sinzheim - Ortskern II" anstehenden Erschließungsmaßnahmen.
 
Das hat der Sinzheimer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich beschlossen. Zu einem späteren Zeitpunkt soll über die Erschließung des Gebiets "Im Baumgarten" in Kartung entschieden werden. Hier stehen noch Gespräche mit den betroffenen Grundstückseigentümern an, so die Verwaltung.
 
Für das Gebiet "Halberstunger Feld" existiert bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan. Nachdem der schallschützende Erdwall östlich der A5 in diesem Gebiet nun mehr oder weniger fertiggestellt ist, kann mit der Erschließung dieses Bereichs nun begonnen werden, so die Verwaltung. "Zumindest für eine Teilerschließung spricht auch, dass im Ortsteil Halberstung schon seit längerem keine Grundstücke mehr erschlossen worden sind."
 
Für die Aufnahme des Baugebiets "Östlich der L80" spreche, heißt es weiter, dass in Leiberstung Bedarf an Grundstücken bestehe, und sich deshalb der Ortschaftsrat schon seit längerem für die Erschließung dieser Wohngebietsfläche ausgesprochen habe.
 
Die Erschließung aller übrigen Gebiete werde zurückgestellt, weil jeder Ortsteil gleichmäßig berücksichtigt werden und im Hinblick auf stabile Bauplatzpreise kein Überangebot an Baugrundstücken entstehen solle, so die Verwaltung. Außerdem werde die Ausweisung von neuen Baugebieten bei der nächsten Fortschreibung des Flächennutzungsplans durch gesetzliche Regelungen immer schwieriger. Es gelte der Grundsatz Innen- vor Außenentwicklung. Eine maßvolle Vorgehensweise bei der Erschließung von Neubaugebieten sei daher dringend angeraten.