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vom 18.3.2016
 
Bäuerle: Airpark-Anschluss nicht in Gefahr
Erwähnung im Bundesverkehrswegeplan nicht nötig / Zuständigkeiten geklärt
 
Rastatt/Rheinmünster (ml) - Die Nichterwähnung des geplanten Autobahn-Anschlusses des Baden-Airparks im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 hat nach Ansicht des Rastatter Landrats Jürgen Bäuerle (CDU) keine Auswirkungen auf die Realisierungschancen des Projekts. Eine separate Ausweisung des Vorhabens in dem Plan sei nicht nötig. Der Bund habe in den Jahren 2006 und 2007 dem geplanten Anschluss an die A5 grundsätzlich zugestimmt und sich auch bereiterklärt, die Kosten für die eigentliche Anbindung an die Autobahntrasse, das sogenannte Anschlussohr, zu übernehmen, sagte Bäuerle gestern dem BT.
 
Der restliche Trassenverlauf falle nicht in die Zuständigkeit des Bundes. Im Bereich der L80 sei das Land gefordert und beim Abschnitt der K3761 das Rastatter Landratsamt als Bauträger. Der Landrat geht deshalb davon aus, dass die Planungsarbeiten wie vorgesehen weitergehen. Die beiden Projektträger Landkreis Rastatt und Regierungspräsidium Karlsruhe (für das Land) hatten Anfang März in einer Informationsveranstaltung die Pläne für die geplante Autobahnanbindung des Airparks vorgestellt. Sie soll vor allem Hügelsheim vom Durchgangsverkehr entlasten. In Schiftung und Leiberstung befürchtet man hingegen mehr Lärm.