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Vom 9.6.2020
 
Corona-Krise trifft auch die Radwegförderung
 
Bühl/Sinzheim/Rastatt (dm) – Der Landkreis hat neue Richtlinien zur Förderung von Radwegenerarbeitet, verabschiedet werden sie bis auf Weiteres jedoch nicht. Grund sind die absehbaren Verschlechterungen der Finanzen im Zuge der Corona-Krise, die den Kreis 2021/22 treffen werden. Gleichzeitig werden die alten Förderrichtlinien von 1993, die eigentlich abgelöst werden sollten, schon mal außer Kraft gesetzt. Der Ausschuss für Umwelt, Bau und Planung stimmte dementsprechenden Vorschlag der Verwaltung zu. „Wir könnten die Richtlinien nicht mit Geld ausfüllen“, begründete Landrat Toni Huber diesen Schritt. Wenn wieder Geld zur Verfügung steht, sollen sie denn auch beschlossen werden.
 
Bereits zugesagte Projekte und Förderleistungen des Landkreises bleiben jedoch gültig. Dazu zählen drei Sanierungsabschnitte des Tour-de-Murg-Radwegs sowie Radwegneubauten zwischen den Kreisstraßen 3717 und 3718 bei Ötigheim, zwischen Bietigheim und Ötigheim, in Kuppenheim (Ersatzneubau Brücke) sowie an der K 3736 zwischen Weitenung und Leiberstung.