vom 24.12.2008

Geringere Belästigung
Fahrten eingeschränkt

Rheinmünster (red) Eine öffentlichrechtliche Vereinbarung zwischen dem Fahrsicherheitszentrum Baden-Airpark GmbH & Co. KG und dem Landratsamt Rastatt als Untere Immissionsschutzbehörde wird künftig dafür sorgen, dass die Anwohner durch den Fahrbetrieb weniger belästigt werden.

Die Betreiber der Anlage erklären sich darin freiwillig zu Regelungen bereit, die über die Genehmigungsbescheide hinausgehen. So sollen an den kirchlichen Feiertagen Dreikönig, Karfreitag, Ostern, Pfingsten, Fronleichnam, Allerheiligen und Weihnachten keine Veranstaltungen stattfinden. An Samstagen wird der Streckenbetrieb um 18 Uhr und an Sonntagen um 17 Uhr enden.

Veranstaltungen mit Motorrädern sollen an nicht mehr als 15 Sonntagen pro Jahr stattfinden, wobei nur maximal 25 Fahrer gleichzeitig auf der Strecke zugelassen werden. Eine Fahrerbesprechung mit Prüfung der Ausrüstung und Aufklärung über

15 Sonntagstermine
auf dem Driving-Center

die Verhaltensregeln ist Pflichtprogramm jeder Veranstaltung. Verbessert wird auch die Information der Öffentlichkeit.

Zu Beginn jeder Saison werden die auf dem Parcours geplanten Veranstaltungen über die Amtsblätter und Internetseiten der Gemeinden Hügelsheim, Rheinmünster und Sinzheim veröffentlicht.

Weiter verpflichtet sich das Fahrsicherheitszentrum, eine "Beschwerdestelle" einzurichten. Die Mobilfunknummer des Ansprechpartners, der während jeder Veranstaltung erreichbar ist, wird den umliegenden Gemeinden und dem Landratsamt mitgeteilt. Etwaigen Beschwerden wird unverzüglich nachgegangen.
All die Beschränkungen und Maßnahmen werden bereits seit Ende Juli dieses Jahres umgesetzt und haben sich bewährt. Dass der Betreiber der Anlage ernsthaft bestrebt ist, den Fahrbetrieb langfristig für die Anwohner günstiger zu gestalten, beweist er nun mit der Unterschrift der Vereinbarung mit dem Landratsamt.
Dieses schriftliche Versprechen, das ab dem 1. Januar in Kraft tritt, erlaubt der Unteren Immissionsschutzbehörde im Falle von Zuwiderhandlungen die sofortige Vollstreckung und die Festsetzung eines Zwangsgeldes. Landrat Jürgen Bäuerle und der im Landratsamt zuständige Erste Landesbeamte Dr. Jörg Peter sind zuversichtlich, dass mit dieser Vereinbarung, dem erklärten guten Willen der Betreiber und einer kompromissbereiten Bevölkerung eine für alle Seiten akzeptable Lösung gefunden werden konnte.