vom 23.2.2007
 
Nach der Entscheidung desVerwaltungsgerichts Karlsruhe kündigen Schiftunger Bürger weitere Rechtsmittel an / Kritik an den drei Richtern
"Entscheidung so nicht stehen lassen"
 
Noch haben die Bürger rund um das Söllinger Fahrsicherheitszentrum Ruhe vor den heißen Öfen.
Noch haben die Bürger rund um das Söllinger Fahrsicherheitszentrum Ruhe vor den heißen Öfen. Foto: G. Hammes
Rheinmünster/Sinzheim (gero) - Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, dass der Betrieb im Fahrsicherheitszentrum des Baden-Airparks vorläufig ohne die vom Landratsamt Rastatt verordneten Einschränkungen weitergehen darf (Wir berichteten), stößt bei den Anwohnern im Sinzheimer Ortsteil Schiftung auf völliges Unverständnis.
"Hier wurde allein nach Aktenlage entschieden, ohne sich um die Probleme vor Ort zu kümmern", kritisierte ein Mitglied der "Interessengemeinschaft gegen das Fahrsicherheitzentrum" die Aufhebung der Rastatter Verfügung. Auch Mario Kochendörfer gehört dieser Bürgervereinigung an und hat für die Einschätzung der drei Berufsrichter nur ein Kopfschütteln übrig: "Die können doch gar nicht beurteilen, was hier abgegangen ist. Es ist erschreckend, dass auch das Sonn- und Feiertagsfahrverbot aufgehoben wurde." Die Schiftunger, kündigt er an, werden diese Entscheidung so nicht stehen lassen".
Die Rastatter Genehmigungsbehörde hatte Ende Dezember 2006 eine vorläufig bis zum 30. Juni befristete Verfügung erlassen, wonach renn- und motor-sportliche Veranstaltungen für Kraftfahrzeuge aller Art an sämtlichen Wochentagen sowie der Streckenbetrieb an Sonn- und Feiertagen untersagt wird. Davon ausgenommen wurden Veranstaltungen, von Automobilclubs zum Zwecke des Fahrsicherheitstrainings für ihre Mitglieder.
Hansjürg Melchinger, der Rechtsbeistand der Interessengemeinschaft, ist enttäuscht, dass sich die sechste Kammer des Verwaltungsgerichts in ihrer Bewertung allzu "scharf" auf das Immissionsschutzrecht fokussiert, aber völlig ausgeblendet habe, was der Zweckverband planungsrechtlich zugelassen habe: nämlich allein ein "Fahrsicherheitszentrum für Übungs- und Testzwecke ohne hohe Geschwindigkeiten und kein pures Rundendrehen über längere Zeiträume oder gar den ganzen Tag hinweg". Er selbst sei ob dieser einseitigen Betrachtungsweise "verblüfft" gewesen. Das zeige eben "die Problematik eines Eilverfahrens am grünen Tisch" auf. Der Anwalt hätte vor einem Beschluss eine mündliche Verhandlung oder gar einen Lokaltermin für sehr viel sinnvoller erachtet.
Aber auch so habe es dem Gericht an Informationen nicht gemangelt. Das Landratsamt Rastatt hatte "drei dicken Ordner" in die Fächerstadt geschickt. Melchinger war insofern überzeugt, "dass alles klar dokumentiert ist".
Kommende Woche entscheidet das Landratsamt, ob es gegen den Karlsruher Beschluss Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim einlegt. Am Montag nimmt Landrat Jürgen Bäuerle nach einem Kurzurlaub seine Dienstgeschäfte wieder auf.
Sollte die nächste Instanz angerufen werden - und vieles spricht dafür - hat die Entscheidung der Karlsruher Richter solange keine Rechtskraft, bis die Mannheimer Kollegen geurteilt haben.