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vom 8.3.2002

Zahlungen an die Gemeinderäte neu festgelegt
 
Sinzheim (wl). Neu geregelt hat der Sinzheimer Gemeinderat die Entschädigungszahlungen für die Bürgervertreter (siehe auch Kommentar). Bislang hatten sie einen monatlichen Festbetrag sowie Sitzungsgelder erhalten. Dazu gewährte die Gemeinde den Fraktionen und deren Mitgliedern Freigebigkeitsleistungen, die zuletzt der Gemeinderat 1991 auf einen jährlichen Sockelbetrag von 400 Mark und 150 Mark pro Mitglied der Fraktion festgelegt hatte. Darin allerdings erkannte die Gemeindeprüfungsanstalt eine Fraktionsfinanzierung. Eine solche Finanzierung, für die die Fraktionen Verwendungsnachweise vorlegen müssten, sei auf Gemeindeebene unüblich. Sinnvoll sei es dagegen, die Sitzungsgelder etwas anzuheben und den Fraktionsvorsitzenden per Satzung einen Entschädigungsbetrag zukommen zulassen. So hob der Gemeinderat die Freigebigkeitsleistung ohne Diskussion einstimmig auf.
 
Was die Anhebung der Sitzungsgelder betraf, schieden sich allerdings vornehmlich in der Mehrheitsfraktion der CDU die Geister. Gabriel Schlindwein empfand die Anhebung als zu hoch. Bei den Gemeinderatssitzungen hatte er ein Plus von 66 Prozent errechnet, bei den Ausschüssen seien es 150 Prozent. Dem könne er nicht zustimmen. Als Kompromiss schlug er vor, das Sitzungsgeld bei Gemeinderat, Verwaltungsausschuss und Technischem Ausschuss auf 40 statt 50 Euro festzulegen. Sein Antrag fand jedoch nur drei Ja-Stimmen in der CDU, weitere fünf Gemeinderäte enthielten sich.
 
Der Leiberstunger Ortschaftsrat hatte die Beibehaltung der bisherigen Regelung empfohlen, wenn die durch die Streichung der Freigebigkeitsleistung weggefallenen Beträge ausgeglichen werden. Eine Mehrheit fand sich schließlich für den Verwaltungsvorschlag. Fünf Mitglieder der CDU-Fraktion stimmten dagegen, drei enthielten sich. Damit erhalten die Gemeinderatsmitglieder künftig eine monatliche Aufwandsentschädigung von 35 Euro, Fraktionsvorsitzende 50 Euro. Dazu kommt das Sitzungsgeld von 50 Euro bei Sitzungen des Gemeinderats, des Technischen und des Verwaltungsausschusses, die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinsamen Ausschusses (mit Hügelsheim) werden mit 30 Euro honoriert, Bau- und Umlegungsausschüsse mit zehn Euro pro Sitzung. Die Bürgermeisterstellvertreter erhalten eine monatliche Vergütung: 90 Euro der erste Stellvertreter, 50 Euro der zweite, 30 Euro der dritte. Ortschaftsräte bekommen monatlich 15 Euro plus 25 Euro pro Sitzung.
 
Bezogen auf das Jahr 2001 ergibt das in der Summe einen Mehraufwand von 16 500 Euro. Nach der alten Satzung waren 29 011 Euro zu bezahlen, nach der neuen Satzung wären es rund 45 500 Euro gewesen - das ist eine Steigerung um 57 Prozent.
 
Bauchweh im Rat
 
Wer die Interessen der Bürger im Gemeinderat richtig vertreten möchte, benötigt Zeit, viel Zeit. Gemeinderatssitzungen, Ausschusssitzungen, die Fraktion trifft sich auch, die Unterlagen müssen studiert werden, und zur Klientelpflege muss man sich auch bei Veranstaltungen sehen lassen -  da verstreicht die Zeit, wie Butter in der Sonne schmilzt, Zeit, die für andere Dinge verloren geht. Dass eine Entschädigung hierfür gezahlt wird, ist eine Selbstverständlichkeit: Schließlich ist, wer wüsste es nicht, Zeit Geld. Und dass die Gemeinderäte nicht selten als Blitzableiter für den Bürgerzorn herhalten müssen, darf ruhig auch in klingende Münze umgesetzt werden.

Dass die Entschädigung gelegentlich erhöht wird, entzieht sich jeder Kritik. Zwölf Jahre sind vergangen, seit sich die Sinzheimer Bürgervertreter letztmals über eine höhere Honorierung ihrer Arbeit freuen durften: da ist eine Anpassung mehr als vertretbar. Die Verwaltung nennt sie selbst wesentlich. 57 Prozent aber sind vielleicht noch ein bisschen mehr als das; auf jeden Fall ist es alles andere als ein Pappenstiel. Es wäre besser gewesen. nicht so lange Zeit zu warten, dafür die Erhöhung moderater zu vollziehen. Immerhin acht Bürgervertreter in Sinzheim mochten diese Entscheidung nicht mittragen. Das verrät einiges Bauchweh, zumal die Opponenten aus der Mehrheitsfraktion CDU kamen, die doch gemeinsam mit der FWV einen Vorschlag zur Neugestaltung der Aufwandsentschädigung vorgelegt hatte.

Dabei ist das Grundproblem weniger die Höhe der Beträge als die Verfahrensweise. Vom Bundestag bis zum Gemeinderat: Die Bürgervertreter befinden über die Höhe ihrer Bezüge höchstselbst. Das ist nicht eben die beste Lösung, aber so lange die Gemeindeordnung dieses so vorsieht, muss es so laufen. wl