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vom 11. April 2003

Ja zum Bürgersaal-Umbau war schwere Geburt
Sinzheimer Gemeinderäte äußerten grundsätzliche Bedenken über Leiberstunger Verwaltung
 
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UMBAU GENEHMIGT: Der Sinzheimer Bürgersaal kann in einigen Monaten Ortschaftsrat und Ortsvorsteher aufnehmen. Foto: Margull
 
 
Sinzheim (rock). Zunächst sah es so aus, als sei der Leiberstunger Wunsch nach einem Umzug der Ortsverwaltung in den Bürgersaal im Gemeinderat "abgebügelt" worden: 13 Ja-Stimmen standen fünf Gegenstimmen und acht Enthaltungen gegenüber. Darin erkannte die Verwaltung zunächst ein Patt und damit die Ablehnung des Vorschlags. Dann aber, in der nichtöffentlichen Sitzung. bemerkte sie ihren Fehler: Enthaltungen sind nicht zu werten. Damit ist der Weg frei für den Umbau des Bürgersaals, wo nach dem Abriss von Rathaus und Schule Ortschaftsrat und Ortsvorsteher ihr neues Domizil finden.

Das ändert nichts an der kritischen Haltung weiter Teile des Gemeinderats, wenn es um diesen Leiberstunger Wunsch geht. Selbst der Vorschlag, die Arbeiten in Eigenleistung durch den Ortschaftsrat und den Bauhof der Gemeinde ausführen zu lassen, mochte die Hälfte des Gremiums nicht zum Zustimmen bewegen. Trotz allem hätte der Umbau noch rund 24.000 Euro gekostet. insbesondere an Material. Zuviel, meinte so mancher Gemeinderat.

Überhaupt zweifeln einige Gemeinderäte grundsätzlich an der Notwendigkeit von Ortschaftsrat und Ortsvorsteher in Leiberstung. So entwickelte sich eine kontrovers geführte Diskussion. Den Reigen der Kritiker eröffnete Johannes Hurst (CDU), der den geplanten Umbau kritisierte. Der Aufwand und die Kosten stünden in keinem Verhältnis zu "den paar Stunden", die der Ortsvorsteher und der Ortschaftsrat die Räumlichkeiten benötigen. Auch Fraktionskollege Friedrich Schneider befürchtet, dass durch die Einrichtung eines Sitzungsraumes und eines Büros für die Ortsverwaltung die Institution Ortschaftsrat bis zum "Sankt Nimmerleinstag" zementiert werde. Das könne angesichts der Diskussion um die Zukunft der Leiberstunger Ortsverwaltung nicht sein. Ebenso wie den anderen Bürgern in Sinzheim und den Ortsteilen sei es auch den Leiberstunger Bürgern zuzumuten, ihre Behördengänge in Sinzheim zu machen, sagte er und fragte zugleich "Für was brauchen wir noch einen Ortschaftsrat?" Auch er könne dem Umbau des Bürgersaals nicht zustimmen.

Angesichts der bestehenden Rechtslage wollte Kurt Wolf (Freie Wähler) derzeit nicht die Existenz von Ortsverwaltung und Ortsvorsteher in Leiberstung in Frage stellen. Aber die Gemeinde solle eventuell doch einmal rechtlich prüfen lassen, welche Möglichkeiten es für die Zukunft der Leiberstunger Ortsverwaltung und des Ortschaftsrates gebe.

Bürgermeister Hans Metzner erläuterte, dass der Sinzheimer Gemeinderat auf Grund der bestehenden Rechtslage nicht über die Existenz des Leiberstunger Ortschaftsrates entscheiden könne. Der Leiberstunger Ortschaftsrat könne sich nur mit einem eigenen Beschluss selbst auflösen. Und dass dies der Leiberstunger Rat nicht wolle, habe er in jüngsten Sitzung deutlich gemacht (siehe weiteren Bericht auf dieser Seite). "Das ist Fakt für uns," so Bürgermeister Metzner. Da gebe es für den Sinzheimer Gemeinderat keinen Spielraum. Nun müsse für den Ortsvorsteher und den Ortschaftsrat bezüglich der Räumlichkeiten eine Lösung gesucht werden, die möglichst wenig koste, meinte Metzner. Vehement sprach sich Leiberstungs Ortsvorsteher Alexander Naber für den Umbau des Bürgersaals aus und signalisierte auch Gesprächsbereitschaft des Ortschaftsratsgremiums mit den im Sinzheimer Gemeinderat vertretenen Fraktionen über dessen Zukunft.

Bezüglich des Umbaus des Bürgersaals bereitete den Bürgervertretern auch die übrige Nutzung des Bürgersaals durch Kindergarten, Vereine und Gymnastikgruppen Sorgen. Zwar informierte Ortsbaumeister Richard Hörth, dass auch nach dem vorgeschlagenen Umbau noch eine Fläche von rund 100 Quadratmetern für die Nutzung beispielsweise durch die Kinder oder Sportgruppen übrig bleibe: doch war dies einigen Gemeinderäten nicht genug. Eventuell könne mit Trennwänden gearbeitet werden um den Bürgersaal nur bei Bedarf etwa bei Sitzungen des Ortschaftsrats abzuteilen.