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vom 30.1.2003
 
Bündnisgrüne plädieren für Beibehaltung der Ortschaftsverfassung für Leiberstung
"Eigene Ortschaftsräte sorgen für Lebendigkeit"
Ortsvorsteher Alexander Naber informierte über die Situation im Sinzheimer Teilort
 
Sinzheim-Leiberstung (sona). Sinzheim verabschiedet demnächst eine neue Hauptsatzung. Dies ist nötig, da die Hauptsatzung auf Euro-Beträge angepasst werden muss. Da die Haupt-Satzung aber nicht nur Verfügungsmittel, sondern zudem Aufgaben, Rechte und Pflichten des Bürgermeisters, des Gemeinderates, der Ausschüsse und Aufgaben des Ortschaftsrates und des Ortsvorstehers regelt, nutzten Bündnis 90/Die Grünen die Gelegenheit, um sich grundsätzlich über die Aufgaben des Leiberstunger Ortschaftsrates zu informieren.
 
Der Leiberstunger Ortsvorsteher Alexander Naher freute sich, dass die Bündnisgrünen ihm die Gelegenheit gaben, die Notwendigkeit von Ortschaftsrat und Ortsvorsteher darzustellen. "Bündnis 90/Die Grünen sind die einzigen, die die Betroffenen selbst zu einem Informationsgespräch eingeladen haben", betonte Ortsvorsteher Alexander Naber. Alle anderen im Sinzheimer Gemeinderat vertretenen Parteien und Fraktionen, in denen ebenfalls über eine Abschaffung des Ortschaftsrates gesprochen werde, sei dies nie der Fall gewesen, bedauerte der Ortsvorsteher.
 
Naber hält den Ortschaftsrat für äußerst wichtig. So pflege der Ortschaftsrat das örtliche Vereinsleben, engagiere sich bei Festen. Allein die Vorbereitungen für das Wendelinusfest würden eine Stelle in der Rathausverwaltung drei Monate ausfüllen, glaubt Alexander Naber. Zudem hat sich der Leiberstunger Ortschaftsrat in Sachen Biotopvernetzungsplan und Ortsverschönerung verdient gemacht. Jeder Ortschaftsrat hat einen anderen Teilbereich des Leiberstunger Dorfgeschehens übertragen bekommen. So ist ein Ortschaftsrat für die Spielplätze in Leiberstung zuständig, einer für die Kontrolle der Wassergräben. erklärte Naber.
 
Die Kosten, die für den Ortschaftsrat anfallen, bezeichnete Naber als gering. Schließlich bekomme der Leiberstunger Ortsvorsteher nur eine monatliche Aufwandsentschädigung von rund 350 Euro, erklärte Naber. Das sei gerade mal der Mindestsatz, der für ehrenamtliche Ortsvorsteher vorgesehen ist. Außerdem werden nur die ordentlichen Sitzungen, nicht aber Sondersitzungen oder die jährlichen Klausurtagungen mit Sitzungsgeldern abgerechnet, erklärte Naber.
Als besonders wichtig stuft der Ortsvorsteher die Sprechstunde in der Leiberstunger Ortsverwaltung jeden Dienstag (im Winter von 18 bis 19 Uhr, im Sommer von 19 bis 20 Uhr) ein. So können sich die Leiberstunger den Abfallkalender, Müllbeutel, Rattengift oder Schnakenbekämpfungstabletten direkt in Leiberstung abholen. Naber erklärt bei dieser Gelegenheit auch Briefe, die Leiberstunger Bürger von der Gemeinde bekommen.
 
Der Ort kann über Verfügungsmittel in Höhe von bis zu 6 000 Euro im Jahr entscheiden. Dafür wurde der Grillplatz saniert. Oder das Geld wird für Belange der Schule und des Kindergartens eingesetzt, erklärte Naber. Allerdings gab es auch schon Jahre, in denen diese Mittel nicht ausgenutzt wurden.
 
Stefan Wicht und Matthias Schmälzle von Bündnis 90/Die Grünen sahen angesichts dieser Ausführungen die Notwendigkeit des Leiberstunger Ortschaftsrates und des Ortsvorstehers bestätigt. Kreisrätin Raphaela Riedmiller-Kuttnick-Wicht befand sogar: "Auch andere Teilorte wären lebendiger, wenn sie eigene Ortschaftsräte hätten." So kam die Gemeinderatsfraktion von Bündnis90/Die Grünen schließlich zum Ergebnis, dass sie den Erhalt der Ortsverfassung unterstützen wollen. Auch die unechte Teilortswahl solle bleiben. Anderenfalls hätten kleine Teilorte wohl keine Chance, im Gemeinderat vertreten zu sein, so Wicht. "Solange die Teilorte über eine so ausgeprägte Infrastruktur verfügen, wie dies in Sinzheim der Fall ist, muss das komplizierte Wahlsystem der unechten Teilortswahl wohl in Kauf genommen werden", zog Stefan Wicht ein Resümee.