vom 27.2.2007
 
Schiftunger Bürger sprechen Karlsruher Richtern jeglichen Realitätssinn ab / Landrat-Stellvertreter Peter: "Wollen im Interesse der Anwohner obsiegen"
Landratsamt auf dem Weg zum Verwaltungsgerichtshof
 
VON GEROLD HAMMES
 
Rheinmünster - Die endgültige Entscheidung soll morgen fallen, aber die Tendenz ist eindeutig: Das Landratsamt Rastatt wird gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, das die betrieblichen Einschränkungen für das Fahrsicherheitszentrum aufhob (wir berichteten), Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim einlegen.
 
Der Erste Landesbeamte Jörg Peter ist nach wie vor überzeugt "dass unsere Entscheidung rechtmäßig ist". Deshalb sei man mit dem Beschluss der drei Berufsrichter "nicht einverstanden". In der Verfügung mit Sofortvollzug vom 28. Dezember 2006 hatte die Kreisbehörde renn- und motorsportliche Veranstaltungen sowie den Streckenbetrieb an Sonn- und Feiertagen für Kraftfahrzeuge aller Art untersagt. Davon ausgenommen waren Veranstaltungen von Automobilclubs.
 
Der Landrat-Stellvertreter vermag nicht nachvollziehen, dass die sechste Kammer zu der Auffassung gelangte, wonach aus den vielen unliebsamen Erfahrungen im vergangenen Jahr angeblich keine Rückschlüsse für Veranstaltungen im Jahr 2007 zu ziehen seien. Der Jurist Peter erinnert daran, dass in der Vergangenheit im Internet wiederholt das LuK-Driving-Center in einem Atemzug mit Rennstrecken wie dem Hockenheimring genannt wurde und Motorradveranstaltungen als Rennfahrertraining beworben worden seien. Den heutigen Dienstag möchte die Kreisverwaltung intensiv nutzen, um die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof erfolgversprechend vorzubereiten. Schließlich gelte es, "im Interesse der Anwohner zu obsiegen". Inzwischen hat seine Behörde auch das Landesamt für Umweltschutz eingeschaltet.
 
Claus Krieg, Schiftunger Bürger und Mitglied der "Interessengemeinschaft gegen das Fahrsicherheitszentrum", staunte beim Studium der richterlichen Begründung nach eigenen Angaben "Bauklötzchen". Er kann sich darauf nur folgenden Reim machen: "Die haben wohl die Akten des Landratsamts überhaupt nicht gelesen. Diese Entscheidung entbehrt jeglicher Grundlage und geht an der Realität vollkommen vorbei - ohne Rücksicht auf die Bevölkerung und deren Gesundheit zu nehmen!" Die Aufhebung der vom Landratsamt verhängten Betriebseinschränkungen nennt er "skandalös". Krieg, der zudem als Nebenkläger auftritt, ist sich gleichwohl "ganz sicher, dass Landrat Jürgen Bäuerle und Jörg Peter sich das nicht bieten lassen werden".
 
Auch der "Vater des Bürgerprotests", Franz Lorenz, ist fest entschlossen, notfalls bis in die letzte Instanz zu gehen: "Die haben wohl die Akten nicht richtig aufgearbeitet!", lautet seine Richterschelte. Der Sinzheimer CDU-Gemeinderat kündigt für die kommenden Wochen Aktionen an, konkret wollte er aber nicht werden.
Sollte das Landratsamt Rechtsmittel einlegen, werden auch die Mannheimer Richter in einem schriftlichen Eilverfahren ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Gegen diesen letztinstanzlichen Beschluss gibt es dann keine Rechtsmittel mehr. Jörg Peter rechnet mit einer Entscheidung in rund sechs Wochen. Solange gilt der Spruch des Verwaltungsgerichts Karlsruhe.