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vom 8.3.2002

Clubhausbau und Turnhallenerweiterung
Zuschüsse für SV Leiberstung und TB Sinzheim
Gemeinderat will eine Höchstgrenze / 40 Prozent der anerkannten Kosten werden übernommen
 
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40 JAHRE ALT ist das Clubhaus des SV Leiberstung. Bei starkem Regen dringt immer wieder Wasser ein, die Bausubstanz leidet. Jetzt will der Verein einen Neubau in Angriff nehmen. Die Gemeinde wird sich an den Kosten beteiligen.   Foto: Margull
 
 
Sinzheim (wl). Für ihre Bauvorhaben erhalten der Sportverein Leiberstung und der Turnerbund Sinzheim Zuschüsse von der Gemeinde. Entsprechende Beschlüsse fasste jetzt der Gemeinderat mit überwältigender Mehrheit. Der SVL will ein neues Clubhaus erstellen, der TBS die Turnhalle sanieren und erweitern. Allerdings war es eine schwere Geburt, bis die Entscheidung stand. Dass die Vereine unterstützt werden sollen, stand dabei außer Frage. Die Gemeinderäte rangen aber um die Formulierung - der Teufel steckt gewöhnlich im Detail.
 
Der SV Leiberstung hat bereits im Juli vergangenen Jahres den Antrag gestellt, für einen Clubhausneubau 200 000 Mark aus der Gemeindekasse zu erhalten. Für den Haushaltsplan 2002 haben die Gemeinderäte 51 000 Euro eingestellt, für weitere 51 258 Euro liegt eine Verpflichtungsermächtigung vor. Bislang ließ die Kommune den Vereinen bei solchen Projekten einen Kostenzuschuss von 40 Prozent zukommen, wobei sich das nach den durch den jeweiligen Fachverband anerkannten Baukosten richtete. Damit bewege sich die Gemeinde "absolut im oberen Level", sagte Bürgermeister Hans Metzner.
 
Im Hinblick auf die Jugendarbeit der Vereine sei das aber auch gewollt. Gleichwohl betonte Metzner, dass es sich um eine freiwillige Leistung handle. Nun sei eine verbindliche Zusage der Gemeinde nötig, damit der beim Südbadischen Fußballverband in Freiburg eingereichte Zuschussantrag weiterbearbeitet werden kann.
 
Kurt Wolf (FWV) forderte, die Zusage anders zu formulieren. Es müsse heißen: "Bis zu 40 Prozent". Das stimmte Metzner indes skeptisch: "Dann baut kein Verein. Denn das könnte auch heißen, sie bekämen nur zehn Prozent." Außerdem habe jeder Verein, der einen solchen Antrag stelle, selbst eine gewaltige Last zu tragen. Von verschiedenen Seiten wurde gefordert, einen Maximalbetrag zu benennen. So wollten es Wolf und Siegfried Fäßler (CDU). Auch Doris Oeking (CDU) schloss sich dem an. Zudem warf sie die Frage auf, ob die Jugendarbeit im vorliegenden Fall wirklich ein Argument sei.
 
Die Diskussion nahm mehr und mehr Züge einer Grundsatzaussprache an. "Es geht ums Prinzip, nicht um den Einzelfall", meinte Wolf. Er warnte davor, die Tür für Spekulationen zu öffnen: "Was tun wir, wenn ein Projekt mit Kosten von einer Million kommt?" Auch sein Fraktionskollege Norbert Walter sah das so. Um bei der Festlegung auf 40 Prozent eine gefährliche Außenwirkung zu vermeiden, müsste ein Höchstbetrag genannt werden. Die Zahl 125 000 Euro stand im Raum. Jürgen Huck (CDU) erkannte Bedarf für eine generelle Regelung. Weil diese aber jetzt nicht getroffen werden könne, solle sie in einer anderen Sitzung nachgeholt werden. Dagegen forderte sein Fraktionskollege Johannes Hurst (CDU), jeden Fall einzeln zu behandeln: "Ein Clubhausbau ist nicht so wichtig wie ein Turnhallenanbau oder ein Sportplatzbau" erkannte er unterschiedliche Gewichtungen, die sich einer einheitlichen Beurteilung entzögen. So viele Anträge kämen auch nicht, manches Jahr gar keiner. Den vorliegenden Fall sah Dietrich Dürr unberührt von einem Grundsatzbeschluss, zumal der Betrag unter der möglichen Grenze von 125 000 Euro liege.
 
Gerd Seiert (Bürgerliste Sinzheim) forderte die Abstimmung über einen Zuschuss in Höhe von 40 Prozent, maximal aber 103 000 Euro. Am Ende wurde schließlich die Zahl 125 000 Euro aufgenommen. 40 Prozent der anerkannten Baukosten erhält der SVL, maximal aber eben 125 000 Euro.
 
Schneller ging es dann beim Turnerbund. Der Verein hatte für sein Vorhaben 245 000 Mark Zuschuss beantragt. Im Haushalt 2002 sind 63 000 Euro eingeplant und eine Verpflichtungsermächtigung über 62 266 Euro eingestellt. Da die Turnhalle des TBS nicht auf gemeindeeigenem Gelände steht, wird der Zuschuss an eine Nutzungsdauer für den satzungsmäßigen Vereinszweck von 25 Jahren gekoppelt. Eine entsprechende Vereinbarung ist vor Auszahlung des Zuschusses abzuschließen.