abblogok
vom 8.3.2002

Lange Diskussion im Sinzheimer Gemeinderat um Zuschüsse an Vereine für Bauprojekte / Turnerbund und SV Leiberstung erhalten Finanzhilfe
Über jeden Antrag "frei entscheiden"
 
Sinzheim (mb) — Zwei Zuschussanträge von Vereinen sorgten im Sinzheimer Gemeinderat für eine lange Diskussion, die Kurt Wolf (FWV) nach einiger Zeit genervt als ,,Riesenlamento" bezeichnete. Von Anfang waren sich alle einig, die Bauvorhaben zu unterstützen, allerdings wünschten einige Räte einen Grundsatzbeschluss, wonach zusätzlich zur Förderungs-Obergrenze von 40 Prozent der anerkannten Bausumme auch ein Maximalbetrag, festgeschrieben wird.
 
Der Sportverein Leiberstung will ein neues Clubhaus bauen, der Turnerbund wünscht sich eine Sanierung samt Erweiterung der alten Turnhalle an der B 3. Beide Vereine hatten schon im Vorjahr ihre Kalkulation vorgelegt und um Finanzhilfe der Gemeinde gebeten. Badischer Turnerbund und Oberfinanzdirektion setzten die Höhe der anerkannten Baukosten bei der Turnhalle nach den Worten von Bürgermeister Hans Metzner auf 264 000 Euro fest. Im laufenden Haushaltsplan sind 51 000 Euro als Zuschuss berücksichtigt, die selbe Summe ist als Verpflichtungsermächtigung verzeichnet.

Laut Vorlage sollte der Rat - wie schon bei früheren Projekten anderer Vereine -   einen Zuschuss in Höhe von 40 Prozent der anerkannten Bausumme beschließen. Metzner wies zwar darauf hin, dass dies eine reine Freiwilligkeitsleistung sei und es auch in Zukunft keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung in dieser Größenordnung gebe, doch wollten einige Räte verhindern, "dass jeder meint, er kriegt immer 40 Prozent", wie es Norbert Walter (FWV) formulierte. Sein Fraktionskollege Wolf rechnete vor: "40 Prozent von 200 000 oder 40 Prozent von zwei Millionen - das ist ein Unterschied."

Dem Vorschlag, statt einer Prozentzahl einen Betrag als Obergrenze festzulegen, trat Metzner entgegen: "Dann baut keiner der Vereine, denn wir könnten bei zehn Prozent stehen bleiben." Der Bürgermeister gab zu bedenken, dass jeder Verein, der einen Antrag stellt, eine "gewaltige Last" trage. "Deshalb macht keiner ein Abenteuer", sagte Metzner.

Johannes Hurst (CDU), der den Clubhaus-Neubau als "nicht so wichtig" wie die Erweiterung der Halle einstuft, hielt eine Grundsatzregelung für überflüssig: "Die fünf Fälle im Jahr können wir einzeln entscheiden." Er sprach sich deutlich für eine prozentuale Höchstgrenze aus: "Wir müssen 40 Prozent festsetzen, damit wir nicht 80 Prozent bezahlen, wenn der Betrag niedriger ist." "Wir reden übers Prinzip. Man weiß nie, was alles kommt", meinte Wolf und warnte vor getürkten Anträgen".

Jürgen Huck (CDU) schlug vor, die Grundsatzdiskussion zu verschieben und einen derartigen Beschluss in einer der nächsten Sitzungen zu diskutieren. Dafür sah Fraktionskollege Gabriel Schlindwein "keinen Anlass": Der Rat könne "über jeden Antrag frei entscheiden", pflichtete er Hurst bei.

Als sich die Argumentation im Kreis drehte, ergriff Gerd Klaus Seiert (Bürgerliste) das Wort und beantragte die Abstimmung sowie eine Obergrenze von 103 000 Euro für den Clubhaus-Bau. Dem stimmte das Gremium ebenso zu wie dem Zuschuss zur Sanierung der Turnhalle an der B 3 in Höhe von 40 Prozent der Bausumme, aber maximal 125 000 Euro.

Da die Halle nicht auf einem gemeindeigenen Grundstück steht. muss sich der Turnerbund verpflichten, die Nutzung für 25 Jahre an den "satzungsmäßigen Vereinszweck" zu koppeln. Festgeschrieben wird diese Vereinbarung durch einen Grundbucheintrag.